Im Wochenblatt vom 11.09.2025: Nein zur Abschaffung des Eigenmietwerts

Der Stimmzettel zum Eigenmietwert ist nicht das, was wir erwarten. Wollen wir die Eigenmietwertbesteuerung beibehalten, müssen wir NEIN stimmen zu kantonalen Steuern auf Zweitliegenschaften. Die geltende Regelung mit Eigenmietbesteuerung und Abzug für den Liegenschaftsunterhalt und Schuldzinsen behandelt Wohneigentümerinnen und Mieter im Prinzip gleich. Die Mieterin, welche ihr Vermögen nicht in eine selbstgenutzte Liegenschaft investiert hat, bezahlt Vermögens-und Einkommensteuer. Der Wohneigentümer hat sein Vermögen in einer selbstgenutzten Liegenschaft investiert, versteuert eine Eigenmiete (in etwa der Betrag, welcher bei einer Vermietung erzielt würde) und kann Unterhaltskosten und Zinsen abziehen. Mit der Abschaffung des Eigenmietwertes würde dieses Gleichgewicht nicht mehr bestehen. Es ist eine einseitige Massnahme, die vor allem Wohneigentümerinnen mit wenig Fremdkapital begünstigt, ohne das für die Mieter ein Ausgleich geschaffen wird. Und es besteht die Gefahr, dass Eigentümer auf notwendige energetische Sanierungen verzichten. Eigenmietwertbesteuerung sei «steuersystematisch höchst konsequent, ökonomisch sinnvoll und entspricht einer Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit», schreiben die Steuerexperten Prof. Peter Locher und Prof. Peter Gurtner in einem Fachaufsatz (NZZ, 23.8.2025 Hansueli Schöchli). Die Frischluft empfiehlt ein überzeugtes Nein zu dieser Vorlage und ein Ja zum E-ID-Gesetz.

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Stellungnahme zur Mitwirkung “Erneuerung Ermitagestrasse”